1. Vorbemerkungen
Die Firma „derIMMOBILIENMakler“ (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.
Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
3. Gegenseitige Verpflichtung
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um so beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.
4. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Das vom Makler übersendete Angebot/Expose oder/und andere Informationen und deren Inhalte sind stets vertraulich zu behandeln und sind ausschließlich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung vom Makler ausdrücklich untersagt. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten. Der Nachweis über eine eventuell niedrigere Schadenhöhe obliegt der Pflicht des Maklerkunden. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch vom Makler wegen nicht berechtigter Weitergabe von Daten und Informationen bleibt davon unberührt.
5. Angebote, Daten und Informationen
Alle Angebote vom Makler sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten und sind möglich. Den Informationen und objektbezogenen Angaben liegen die unserer Firma erteilten Informationen, Auskünfte und Angaben durch den Verkäufer oder Vermieters zugrunde. Der Makler schließt eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben aus, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Es ist daher Aufgabe des Maklerkunden, die Informationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
6. Zustandekommen des Maklervertrages
Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande. Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich.
Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.
Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
7. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Anspruch auf die vereinbarte Provision entsteht mit Abschluss des Maklervertrages und wird mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig.
Der Provisionsanspruch entsteht auch,
a) wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, z. B. bei einer Preisabweichung von nicht mehr als 25 %;
b) wenn der Vertrag über ein anderes Objekt oder ein mit dem vertragsgemäß zu vermittelnden Geschäft zweckgleichwertigen oder wirtschaftlich gleichwertigen Geschäft mit dem vom Makler vermittelten Vertragspartner zustande kommt;
c) wenn und soweit ein Vertrag über ein vom Makler vermitteltes Geschäft durch in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird oder weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten zustande kommen, die den vorstehend in Ziffer 2 genannten Verträgen entsprechen und ihre Grundlage in dem zwischen dem Makler und dem Auftraggeber abgeschlossenen Maklervertrag haben;
d) wenn statt des ursprünglich erstrebten Geschäfts (z. B. Kauf- oder Mietvertrag) zwischen den Parteien des Hauptvertrages ein anderes Geschäft (Miet- oder Kaufvertrag) zustande kommt.
8. Eintritt der Fälligkeit des Provisionsanspruches
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig. Die Provision ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Der Makler hat das Recht, beim Abschluss des notariellen Kaufvertrages anwesend zu sein. Sollte der Abschluss des notariellen Kaufvertrages ohne Teilnahme vom Makler stattfinden, so ist der Kunde verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Inhalt des notariellen Kaufvertrages, sowie die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu informieren. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
9. Provisionshöhe
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem monatlichem Mietpreis. Sie wird in dem jeweiligen Maklervertrag bzw. Exposè mit dem Verkäufer bzw. Käufer festgelegt. Es gilt der im Vertrag, Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Unsere Provisionen sind verhandelbar.
10. Tätigkeit für beide Parteien - Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil oder für Dritte entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, es sei denn, beim Tätigwerden für den anderen Vertragsteil liegt im Verhältnis zum Auftraggeber eine Interessenkollision vor. Der Provisionsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
11. Vorkenntnis
Sollte dem Kunden das vom Makler angebotene Objekt bereits bekannt sein, so hat er dieses unverzüglich mitzuteilen. Hierzu genügt ein Schreiben, eMail oder Faxbrief an den Makler. Dies hat innerhalb von 3 Werktagen zu geschehen und ist auf Verlangen des Maklers nachzuweisen. Sollte der Kunde diesen Hinweis unterlassen, oder verspätet abgeben, so hat er sämtliche Aufwendungen, die dem Makler durch sein Unterlassen/Verspäten entstehen, als Schaden zu ersetzen.
12. Haftungsbegrenzung
Der Makler haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte. Im Übrigen ist die Haftung auch insoweit ausgeschlossen.
Die Haftung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen bleibt im Falle der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung gelten nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei arglistigem Verhalten des Maklers.
13. Informationspflicht nach VSBG
Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
14. Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen
Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
15. Pauschaler Aufwendungsersatz
Dem Makler steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10% der vorgesehenen Gesamtprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
16. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
17. Schlussbestimmungen
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus dem jeweiligen Maklervertrag zulässig. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen des Maklers aufrechnen.
Kündigungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Maklervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform bzw. des Schriftformerfordernisses.
Es gilt das (Sach-)Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers (Radebeul). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
19. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
der IMMOBILIENMakler | Meißner Straße 92 | 01445 Radebeul
Telefon: +49 (0) 351 / 89 56 48 14 | Fax: +49 (0) 351 / 89 56 48 16 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!