Sie möchten eine Sicherheit beim Verkauf Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie gern rund um das Thema Verkaufsgarantie, welche Objekt für die DIMR Garantie in Frage kommen und wie hoch die Garantiesumme ist, sollten wir Ihr Objekt nicht zu dem von uns ermittelten Kaufpreis verkaufen.
Aufgrund der Verkaufsgarantie verpflichten wir uns dem Eigentümer gegenüber, diese zu einem realistischen Marktpreis zu veräußern. Gelingt es uns nicht, den ermittelten Immobilienwert nicht zu erzielen, leisten wir dem Eigentümer eine Art Entschädigung. Diese Entschädigung ist die Garantiesumme.
Die Immobilienpreise werden durch uns als Makler mit langjähriger Erfahrung am Immobilienmarkt und durch Wertermittlungsverfahren festgelegt. Der Marktpreis wird final vertraglich fixiert.
Als Garantiesumme zahlen wir dem Eigentümer ein Prozent aus der Verkaufssumme, sollten wir den vertraglich festgelegten Wert nicht erzielen.
Die Verkaufsgarantie findet für alle gängigen Immobilienarten Anwendung, bei denen eine Marktpreisermittlung sehr konkret durchgeführt werden kann. Liebhaberobjekte sind in der Regel ungeeignet dafür, da ein Liebhaberpreis nicht garantiert werden kann.
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