Verraten Sie uns, welche Immobilie demnächst verkauft werden soll und wir prüfen Ihren Tipp. Nach positiver Prüfung vereinbaren wir mit Ihnen schriftlich eine individuell abzusprechende Tippgeberprovision. Nach erfolgreichem Verkauf durch unser Büro und Eingang der Courtage wird Ihnen die vereinbarte Tippgeberprovision auf ihr Konto gezahlt. Die Tippgeberprovision muss vor dem Beginn unserer Aktivitäten mit uns vereinbart werden.
Grundsätzlich kann jede Art von Immobilie oder Grundstück, welches zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll ein Tipp wert sein. Voraussetzung hierfür ist, dass uns die Immobilie oder das Grundstück noch nicht bekannt oder veröffentlicht ist oder war. Die Immobilie sollte im Bundesland Sachsen liegen.
Unter diesen Vorzeichen könnte ein Verkauf anstehen:
Gern helfen wir Ihnen bei Ihrer Recherche
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