Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt für eine außerplanmäßige Abgeltung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit (Darlehenslaufzeit) bezeichnet. Ist das vertraglich vereinbarte Darlehen noch nicht ausgezahlt, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung. Für diese gelten die Regeln der Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls.
Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig kündigt. Erfolgt die Kündigung des Darlehens durch die Bank aufgrund eines Verstoßes des Kreditnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten (aus wichtigem Grund), so entsteht ein Schadensersatzanspruch der Bank gegenüber dem Kreditnehmer.
Es fällt keine Spekulationssteuer auf den Verkauf einer ausschließlich selbst genutzten Immobilie (Haus, Wohnung)an. Das gleiche gilt ebenfalls für eine selbstgenutzte Zweitwohnungen.
Eine fremdgenutzte Immobilie (Haus, Wohnung) müssen Sie zehn Jahre lang im Besitz gehabt haben, um diese danach steuerfrei verkaufen zu können. Hier lohnt sich meist ein Abwarten bis zum Verstreichen der 10-Jahres Frist.
Bei einer geschenkten Immobilie kommt es darauf an, wann der Schenkende die Immobilie erworben hat. Sollte die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden, so muss der Gewinn aus der Veräußerung der Immobilie versteuert werden muss. Beachten Sie daher bitte die geltenden Gesetze bei einem Immobilienverkauf.
Gerne vermitteln wir Ihnen eine Rechts- oder Steuerberatung zu diesem Thema.
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